
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Hameln-Pyrmont hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Sonntag gilt im Landkreis Hameln -Pyrmont die 2G-Regel, auch in Sportstätten, Umkleidekabinen und Duschräumen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mareike Burose
Stadt Hameln | Der Oberbürgermeister
Abteilung 62 Schulen und Sport | Sachbearbeitung
31785 Hameln | Rathausplatz 1
Tel.: +49 5151 202 1411
Noch kein Kommentar, Füge deine Stimme unten hinzu!