TBH Jahreshauptversammlung 2023

Geehrte Mitglieder der TBH Jahreshauptversammlung 2023

Geehrte Mitglieder_JHV_2023

70 Jahre Vereinszugehörigkeit:         Paul Borkert

60 Jahre Vereinszugehörigkeit:         Günther Neumann

50 Jahre Vereinszugehörigkeit:         Michael Breiler, Detlef  Heckert, Annelise Oberbeck, Frank Werner, Holger Schütte, Olaf Dannat, Ulrich Freihaut, Hans-                                                                          Hermann Gehrke, Klaus-Dieter Hensel, Karsten Hobein, Bernhard Nolte, Andreas Schrader, Roman Kodnyckyj

25 Jahre Vereinszugehörigkeit:         Dr. Roland Vogel, Tim Bödecker

Sportler des Jahres:                            Tim Bödecker

Paul Borkert_70 Jahre
Günter Neumann_60 Jahre
Andreas Schrader_50 Jahre
Bernhard Nolte_50 Jahre
Olaf Dannat_50 Jahre
Karsten Hobein_50
Ulli Freihaut_50 Jahre
Roman Klodnyckyj_50 Jahre
Hannes Gehrke_50 Jahre
Tim Bödecker_25 Jahre
Daniel Nolte_Vorstand
Jugendtrainer
Tim Bödecker_Sportler des Jahres

2G+ bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, sowie die jeweiligen Duschen und Umkleideräumen !

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat mit der heutigen Allgemeinverfügung festgestellt, dass ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 für den Landkreis Hameln-Pyrmont gilt.

Dies hat nach der Nds. Corona-Verordnung weitere Einschränkungen zur Folge.

Für den Sportbetrieb bedeutet das, dass die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, sowie die jeweiligen Duschen und Umkleiden, nur noch unter „2Gplus“ erfolgen darf.

„2Gplus“ bedeutet, dass der Zutritt nur noch mit einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis und zusätzlich einem Nachweis über eine negative Testung erfolgen darf.

Die Testung kann durch einem PCR-Test (48 Stunden gültig), einem PoC-Antigen-Test (Testzentrum, 24 Stunden gültig) oder einem Test zur Eigenanwendung erfolgen. Der Test zur Eigenanwendung muss vor Betreten der Einrichtung und unter Aufsicht durchgeführt werden.

Daneben gilt in allen Bereichen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ab 14 Jahre).

Darüber hinaus gilt auf den Sportanlagen unter freien Himmel „2G“.

Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen weiter. Vielen Dank.

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mareike Burose

Stadt Hameln | Der Oberbürgermeister

Abteilung 62 Schulen und Sport | Sachbearbeitung

Ab Sonntag gilt im Landkreis Hameln -Pyrmont die 2G-Regel, auch in Sportstätten, Umkleidekabinen und Duschräumen !

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Hameln-Pyrmont hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Sonntag gilt im Landkreis Hameln -Pyrmont die 2G-Regel, auch in Sportstätten, Umkleidekabinen und Duschräumen.

Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mareike Burose

Stadt Hameln | Der Oberbürgermeister

Abteilung 62 Schulen und Sport | Sachbearbeitung

31785 Hameln | Rathausplatz 1

Tel.: +49 5151 202 1411